Neues Verkehrskonzept

Neues Verkehrskonzept

Liebe Ürzigerinnen und Ürziger

Wer von uns kennt es nicht? Stau, weil die Müllabfuhr wegen eines falsch geparkten Fahrzeugs nicht weiter kommt; etwas Schweres ist durch den Ortskern zu transportieren, aber jemand hat mehr als ungünstig geparkt … Die Verkehrssituation ist immer wieder unübersichtlich und bisweilen angespannt. Das ist ärgerlich, aber niemand kommt ernsthaft zu schaden. 

Was aber, wenn es brennt und die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr nicht durchkommen? Was, wenn medizinische Hilfe lebensnotwendig ist, aber der Rettungsweg für die Einsatzkräfte versperrt bleibt? Was, wenn doch jemand wegen unangemessener Geschwindigkeit eines anderen Verkehrsteilnehmers verletzt wird?

Solche und natürlich auch viele alltägliche, pragmatische Erwägungen und Situationen führten zur Erarbeitung eines neuen Verkehrskonzeptes, das am 08.09.2020 auf der Sitzung des Ortsgemeinderates unter reger Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Das neue Verkehrskonzept beinhaltet unter anderem, die Installation einer kombinierten Tempo-30-Zone mit Parkverbotszonen in den Nebenstraßen des Dorfkerns.

Das neue Verkehrskonzept wird derzeit final geplant und soll 2021 umgesetzt werden.  

Die Einrichtung der Tempo-30-Zone mit eingeschränkter Parkerlaubnis hat zum Ziel, dass in den teils engen Dorfstraßen eine reduzierte Geschwindigkeit von 30 km/h eingehalten wird und dass das geregelte Parken die uneingeschränkte Durchfahrt von Verkehrsteilnehmern, insbesondere auch von Rettungsfahrzeugen möglich macht.  

Die eingeschränkte Parkerlaubnis im Dorfkern bedeutet, dass in den Ortsstraßen zukünftig ausschließlich in den markierten Parkzonen geparkt werden darf.

Hierzu sind 2 Ausnahmen möglich, die von den jeweiligen Anwohner*innen beantragt werden können und worüber im Einzelnen entschieden wird:

  1. Wenn für den gewünschten Parkplatz teilweise private Flächen zur Verfügung stehen, aber zusätzlich öffentliche Flächen beansprucht werden müssen, kann ein Anwohnerparkausweis beantragt werden. Der gewünschte Parkplatz darf dann nur mit dem Anwohnerausweis benutzt werden.
 Zu berücksichtigen ist dabei, dass der gewünschte Parkplatz ausreichend Abstandsflächen hat. Die Parkzone darf die erforderlichen Schwenkbereiche, Durchfahrtsbreiten und Ein- und Ausfahrten nicht behindern.
    Die Ausnahmegenehmigung kann nach der Einrichtung der Tempo-30-Zone beim Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues beantragt werden.
  2. Wenn für den gewünschten Parkplatz bspw. die Abstandsflächen zu einer Garagen- oder Hofeinfahrt nicht eingehalten werden kann und öffentliche Flächen zum Parken genutzt werden wollen, kann der Besitzer der Garagen- oder Hofeinfahrt schriftlich bei der Ortsgemeinde Ürzig die Einrichtung eines öffentliches Parkplatzes an der gewünschten Stelle beantragen.
 Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Rechte Dritter dadurch nicht eingeschränkt werden dürfen. Dieser Parkplatz steht dann als öffentlicher Parkplatz allen Verkehrsteilnehmern frei.
 Für die Ausnahme zu (2) ist ein Antrag bei der Gemeindeverwaltung in Ürzig anzufordern.

Wir tragen mit der neuen Verkehrsregelung zu einem sichereren verkehrsfreundlicheren Dorfkern bei und würden es sehr begrüßen, wenn Sie der neuen Regelung auch dann eine Chance geben, wenn dadurch alte Gewohnheiten verändert werden. Sollten Sie weiteren Informationsbedarf haben oder eine Anregung einbringen wollen, stehe ich Ihnen in gewohnter Weise gerne zur Verfügung.



Gemeinde Ürzig